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Geldauflagen

Die ASBH braucht Ihre Hilfe ...

um den betroffenen Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus eine optimale/individuelle Förderung zukommen zu lassen.
Deshalb wenden wir uns hiermit an Richterinnen und Richter, die über die Vergabe von Geldauflagen entscheiden.

Auch wenn Sie nicht Richterin oder Richter sind, können Sie uns helfen: vielleicht haben Sie Kontakte zu Gerichten und können auf die ASBH hinweisen oder uns Personen benennen. Es entspricht der Intention von Geldauflage (Bußgeldern), wenn diese einem breiten Spektrum gemeinnütziger Arbeit zugute kommen und Gerichte eine entsprechende Auswahl an förderungswürdigen Organisationen und Zwecken haben.

Geldauflagen helfen uns,
unsere Arbeit kontinuierlich fortzuführen.
Wir finden: Geldauflagen sind Vertrauenssache!
Deswegen bieten wir Ihnen einen umfassenden Service!

Unser Service


Haben Sie Fragen?


Ruth Pantscheff freut sich auf Ihren Anruf unter:
0231/86105012

Email: ruth.pantscheff@asbh.de

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